29.08.22 // Weiterer strategischer Teilverkauf der Ecotel-Beteiligung

Frankfurt, den 29.08.2022

Die PVM Private Values Media AG hat einen weiteren Teil ihrer Langfristbeteiligung an der Ecotel Communication AG, Düsseldorf, verkauft. Per 29.08.2022 hält die PVM AG nun noch 2,99 % am Kapital des Telekommunikationsdienstleisters. Die entsprechenden Meldungen nach WpHG wurden unverzüglich gegenüber dem Emittenten und der Aufsichtsbehörde BaFin abgegeben.

„Wir sind seit dem Jahr 2011 an der Ecotel Communication AG beteiligt und haben den Turnaround-, Transformations- und Wachstumskurs gerne begleitet“, kommentiert PVM-Vorstand Sascha Magsamen die Entwicklung des Investments. Über zwei Amtsperioden war er zudem als Aufsichtsratsmitglied der Ecotel tätig. „Unser Dank gilt dem Gründer Peter Zils sowie seinem langjährigem Vorstandskollegen Achim Theis und dem ganzen Ecotel-Team für die gute Zusammenarbeit und den operativen Fortgang“, teilte der PVM-Vorstand weiter mit. Der Verkauf erfolgte auf Basis eines Aufsichtsratsbeschlusses der PVM AG, wonach die Gesellschaft bei Unternehmen, die im Regulierten Markt notieren, keine Bestandspositionen über den gesetzlichen Meldeschwellen mehr halten soll.

Dies resultiert ausschließlich aus den umfangreichen Verfahren, die die BaFin gegen die PVM AG und ihren Vorstand, Herrn Sascha Magsamen, angestrengt hat. Die Behörde agiert seit mehreren Jahren auf Basis von Verwaltungsakten, die aufgrund Verfahrenstricks der BaFin noch keiner gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden konnten. Es handelt sich rein um Rechtsfragen, in denen die Gesellschaft sowie deren Rechtsvertreter eine andere Auffassung haben, als die BaFin. Es geht dabei um grundsätzliche Fragen über die Zurechnung von Stimmrechten, die für eine Vielzahl von Emittenten maßgeblich sein werden. Diese Verwaltungsakte und in der Folge eine Vielzahl von Ersatzvornahmen der BaFin sind Gegenstand umfangreicher Verfahren. Hinsichtlich der zeitlichen Ausdehnung sehen sich Vorstand und Aufsichtsrat der PVM AG derzeit außerstande, eine Prognose zur Verfahrensdauer abzugeben.