01.02.2022 // Stellungnahme

Frankfurt, den 01.02.2022. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Vorstand der PVM Private Values Media AG, Herrn Sascha Magsamen, aufgefordert, verschiedene Zurechnungs-meldungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Bezug auf die Tiscon AG, die Spobag AG und die Ecotel AG zu veröffentlichen. In diesen Meldungen werden dem Vorstand der PVM Private Values Media AG, Herrn Sascha Magsamen, die entsprechenden Stimmrechte der Gesellschaft zugerechnet. Gleiches gilt für die Ferax Capital AG, eine Beteiligungsgesellschaft für Nebenwerte mit Sitz in Frankfurt am Main und Börsennotiz in Hamburg. Hieraus ergeben sich nicht den Tatsachen entsprechende Beteiligungsverhältnisse an der Tiscon AG in den Jahren 2013 bis 2016, an der Spobag AG in den Jahren 2014 bis 2016 und an der Ecotel AG in den Jahren 2012 bis 2013.

Die PVM Private Values Media AG ist nicht Teil des Verfahrens und wurde weder von der BaFin noch von den vorgenannten Emittenten informiert oder um eine Stellungnahme gebeten. Der PVM Private Values Media AG ist nicht bekannt, dass Herr Sascha Magsamen als Privatperson entsprechende Meldungen abzugeben hat.

Die BaFin suggeriert wiederholt durch die vorgenommene Mitteilung einen Sachverhalt, der keine Übereinstimmungen mit der gesellschaftsrechtlichen Situation der PVM Private Values Media AG aufweist. Herr Magsamen ist nicht der beherrschende Aktionär der PVM AG und insoweit auch nicht zurechnungspflichtig. Die Aufsichtsbehörde schafft nach bereits bekannter Vorgehensweise Fakten, während der Grundlagenbescheid in der Rechtsbehelfsfrist steckt und nach Informationen der Gesellschaft die notwendigen Rechtsmittel durch Herrn Sascha Magsamen eingelegt werden. Die PVM widerspricht der vorgenommenen Veröffentlichung der Bafin ausdrücklich. Es handelt sich in der Sache um divergierende Rechtsansichten die einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden.